Montag 7 Oktober 2024
A1 125ccm

Klasse A1

A1 ab 16 motorrad fahren
Krafträder bis 125 ccm / max. 11 kW
0,1 kW/ kg Leistungsgewicht ,
dreirädrige Kfz max. 15 kW
Mindestalter : 16 Jahre

Klasse A2 ( bis 35kW )

Krafträder max. 35 kW ,
0,2 kW/ kg Leistungsgewicht
Mindestalter : 18 Jahre

Klasse A

Krafträder über 50 ccm / 45 km/h , dreirädrige Kfz über 15 kW
Mindestalter :
24 Jahre Krafträder bei Direktzugang
21 Jahre dreirädrige Kfz über 15 kW
20 Jahre Krafträder bei Vorbesitz A2

B 196

Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Krafträder der Klasse A1:
! ohne Prüfung fahren !
Gilt nur in Deutschland
B196 - Motorrad fahren mit Autoführerschein
Motorradfahren B196

Sie besitzen den Führerschein Klasse B und möchten Krafträder der Klasse A1 fahren.

Voraussetzung :

  • mindestens 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Klasse B

Fahrerschulung :

  • 4 Theorie Stunden zu je 90 Minuten
  • 5 Praxis Stunden zu je 90 Minuten

Ohne Prüfung !
Wichtig : B196 ist nur in Deutschland gültig und berechtigt nicht zum Aufstieg !

Ersterwerb einer Fahrerlaubnis

Wenn Sie erstmalig eine Fahrerlaubnis erwerben,
durchlaufen Sie eine Ausbildung in Theorie und Praxis,
die durch Ausbildungs- und Lehrpläne geregelt ist.

    Theoretische Ausbildung
  • 12 Grundstoff - Unterrichte
  • 4 Motorrad - Unterrichte
  • Theorie Prüfung beim TÜV Karlsruhe
    • Praktische Ausbildung
    • Individuelle Grundausbildung inklusive Grundfahraufgaben
    • Besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten )
    • 5 Fahrstunden Überland á 45 Minuten
    • 4 Fahrstunden Autobahn á 45 Minuten
    • 3 Fahrstunden Nacht- / Beleuchtungsfahrt á 45 Minuten
    • Praktische Fahrprüfung beim TÜV Karlsruhe
Aufstieg - Stufenführerschein

Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis für Krafträder und möchten leistungsstärkere Krafträder fahren.
Bei einem solchen Aufstieg zum Beispiel von Klasse A1 zu A2 oder von Klasse A2 zu A können die Ausbildung
in Theorie und die besonderen Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) entfallen, sofern die Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre erteilt ist.

    Praktische Ausbildung
  • Individuelle Grundausbildung inklusive Grundfahraufgaben
  • Praktische Fahrprüfung beim TÜV Karlsruhe
Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Sie sind schon im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B und möchten noch eine Fahrerlaubnis für Krafträder.
Dafür durchlaufen Sie eine Ausbildung in Theorie und Praxis die durch Ausbildungs- und Lehrpläne geregelt ist,
jedoch im verringertem Umfang.

    Theoretische Ausbildung
  • 6 Grundstoff - Unterrichte
  • 4 Motorrad - Unterrichte
  • Theorie Prüfung beim TÜV Karlsruhe
    Praktische Ausbildung
  • Individuelle Grundausbildung inklusive Grundfahraufgaben
  • Besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten )
  • 5 Fahrstunden Überland á 45 Minuten
  • 4 Fahrstunden Autobahn á 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden Nacht- / Beleuchtungsfahrt á 45 Minuten
  • Praktische Fahrprüfung beim TÜV Karlsruhe

Safety First

Alle Motorräder sind mit ABS ausgestattet