Wenn Sie erstmalig eine Fahrerlaubnis erwerben,
durchlaufen Sie eine Ausbildung in Theorie und Praxis,
die durch Ausbildungs- und Lehrpläne geregelt ist.
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis für Krafträder und möchten leistungsstärkere Krafträder fahren.
Bei einem solchen Aufstieg zum Beispiel von Klasse A1 zu A2 oder von Klasse A2 zu A können die Ausbildung
in Theorie und die besonderen Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) entfallen, sofern die Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre erteilt ist.
Sie sind schon im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B und möchten noch eine Fahrerlaubnis für Krafträder.
Dafür durchlaufen Sie eine Ausbildung in Theorie und Praxis die durch Ausbildungs- und Lehrpläne geregelt ist,
jedoch im verringertem Umfang.
Alle Motorräder sind mit ABS ausgestattet