Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Seit 2013 sind ausgestellte Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte, nicht die Fahrerlaubnis. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Es fallen dabei keine ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen an.
Erforderliche Unterlagen :
BF 17
Zusätzlich für jede Begleitperson das Formular
"Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17"
mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Erforderliche Unterlagen bei einer Erweiterung:
Bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben.
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson :
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet:
und
Bei einer Erweiterung auf eine zusätzliche Führerscheinklasse fallen nur 6 Grundstoff Unterrichte an.
Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten ( 1 Doppelstunde ).
Der Theorieunterricht wird nach einem Themenplan durchgeführt, der in jeder Fahrschule ausliegt.
Durch eine zeitgemäße Form des Unterrichtens mit SmartBoard, Beamer und Großbild wird der Unterricht anschaulich und interessant.
Das zugehörige Lehrmaterial ist in der Fahrschule erhältlich.
Die Teilnahme am Unterricht ist wahlweise in jeder unserer Fahrschulen möglich.
Dadurch erreichen wir eine zügige und flexible Ausbildung!
Die parallele, praktische Ausbildung besteht aus einer individuellen Anzahl an Übungsstunden und den vorgeschriebenen Sonderfahrten :
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, es werden in der Regel Doppelstunden gefahren um eine optimale Effektivität zu erreichen.
Sicherheit und die Faszination am Fahren beginnen mit der richtigen Fahrschule.
Deshalb legen wir großen Wert auf eine hochwertige Ausbildung.
Unsere Fahrschüler werden von der ersten Fahrstunde bis zur Prüfung von ihrem Fahrlehrer betreut, der die Ausbildung systematisch aufbaut und den jeweiligen Ausbildungsstand dokumentiert.
Durch diese leistungsorientierte Ausbildung erreichen wir hervorragende Erfolgsquoten.
... kleine Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
können mit dem Klasse B Führerschein gefahren werden !
Wichtig Aufpassen !!
... ist der Anhänger schwerer als 750 kg zulässige Gesamtmasse,
darf zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigen.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, mit
Klasse BE ist nur eine praktische Ausbildung aus ...