Donnerstag 21 November 2024
Führerschein allgemein

Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe.
Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Seit 2013 sind ausgestellte Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet.

Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte, nicht die Fahrerlaubnis. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Es fallen dabei keine ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen an.

Antrag

Erforderliche Unterlagen :

  • Personalausweis / Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis Erste Hilfe - Schulung
  • BF 17
    Zusätzlich für jede Begleitperson das Formular
    "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17"
    mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins
Antrag - Erweiterung der Fahrerlaubnis

Erforderliche Unterlagen bei einer Erweiterung:
Bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis / Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben.

Begleitetes Fahren BF 17
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen?
"Begleitetes Fahren ab 17"
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B oder BE (PKW).
Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
Voraussetzungen :
  • Sie müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein
  • * benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • * dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Begleitetes Fahren BF 17 - Die Begleitpersonen

Die Begleitperson :

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.


Der Autoführerschein

Schaltwagen
Die gesamte praktische Fahrausbildung inklusive praktische Prüfung auf Schaltgetriebe PKW.
Im Führerschein wird keine Schlüsselzahl eingetragen.
Automatik
Die gesamte praktische Fahrausbildung inklusive praktische Prüfung auf Automatik-PKW.
Die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl “ 78 ” berechtigt NUR zum Führen von Automatik - PKW.
B 197
Die praktische Ausbildung besteht aus mindesten 10 Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug und anschließender Testfahrt von mindstens 15 min für den Schaltkompetenznachweis.
Die restliche Fahrausbildung inklusive praktische Fahrprüfung wird auf dem Automatik PKW fortgesetzt.
Die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl “ 197 ” berechtigt zum Führen von Schalt und Automatik - PKW.

> Die Ausbildung - Theorie

Die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die theoretische Ausbildung beinhaltet:

  • 12 Grundstoff Unterrichte

und

  • den klassenspezifischen Unterricht 2 Stunden für Klasse B / BE
  • den klassenspezifischen Unterricht 4 Stunden für die Motorad - Klassen

Bei einer Erweiterung auf eine zusätzliche Führerscheinklasse fallen nur 6 Grundstoff Unterrichte an.

Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten ( 1 Doppelstunde ).

Der Theorieunterricht wird nach einem Themenplan durchgeführt, der in jeder Fahrschule ausliegt.
Durch eine zeitgemäße Form des Unterrichtens mit SmartBoard, Beamer und Großbild wird der Unterricht anschaulich und interessant.

Das zugehörige Lehrmaterial ist in der Fahrschule erhältlich.

Die Teilnahme am Unterricht ist wahlweise in jeder unserer Fahrschulen möglich.
Dadurch erreichen wir eine zügige und flexible Ausbildung!

> Die Ausbildung - Praxis

Die parallele, praktische Ausbildung besteht aus einer individuellen Anzahl an Übungsstunden und den vorgeschriebenen Sonderfahrten :

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, es werden in der Regel Doppelstunden gefahren um eine optimale Effektivität zu erreichen.

Sicherheit und die Faszination am Fahren beginnen mit der richtigen Fahrschule.
Deshalb legen wir großen Wert auf eine hochwertige Ausbildung.

Unsere Fahrschüler werden von der ersten Fahrstunde bis zur Prüfung von ihrem Fahrlehrer betreut, der die Ausbildung systematisch aufbaut und den jeweiligen Ausbildungsstand dokumentiert.
Durch diese leistungsorientierte Ausbildung erreichen wir hervorragende Erfolgsquoten.

> Die Prüfungen
Die Theoretische Prüfung können Sie frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters ablegen.
Die Praktische Prüfung können Sie frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters ablegen, sie besteht aus der Prüfungsfahrt, den Grundfahraufgaben und Überprüfungen zur Betriebs & Verkehrssicherheit.

... oder noch mit Anhänger ?

... kleine Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

können mit dem Klasse B Führerschein gefahren werden !

Wichtig Aufpassen !!

... ist der Anhänger schwerer als 750 kg zulässige Gesamtmasse,

darf zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigen.

Die Anhänger Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3500 kg.

Klasse BE ist nur eine praktische Ausbildung aus ...

  • einer individuellen Anzahl an Übungsstunden und den vorgeschriebenen Sonderfahrten :

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt
    zu jeweils 45 Minuten.

    Prüfung : nur Praxis
Anhänger fahren...logisch!